Nun hat die Vernunft doch noch gesiegt: National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, dass es bei der bisherigen allgemeinen Aufforderung bleibt, bei gleicher Eignung ein preisgünstiges Produkt abzugeben. Die Einschränkung, Krankenkassen sollten nur noch maximal 10 Prozent mehr vergüten als das billigste Medikament mit gleichem Wirkstoff kostet, ist damit vom Tisch. Man kann nur hoffen, dass diese Einsicht anhält. Immerhin sitzt die prominenteste begeisterte Anhängerin von Tiefstpreis-Monopolen jetzt im Bundesrat.
24. September 2010