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Weiteres Urteil im Zürcher SD-Streit

Im Zusammenhang mit der Abstimmung über die flächendeckende Einführung der SD im Kanton Zürich vom 30. November 2008 hatte ein Adliswiler Gemeinderat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, weil die Ärzte mit irreführenden Informationen die Stimmbürger verunsicherten. Diese Beschwerde wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht nun abgewiesen. Das Gericht gehe davon aus, dass der Wille der Stimmbürger unverfälscht zum Ausdruck gekommen sei. Dieser Entscheid kann vor Bundesgericht angefochten werden. Sobald er rechtskräftig wird, kann das Bundesgericht auf die Beschwerde des Apothekerverbandes des Kantons Zürich eintreten. Dieser wehrt sich mit einer Staatsrechtsbeschwerde gegen die kantonale Einführung der SD. Das Bundesgericht hatte am 5. März 2010 das Urteil überraschend auf unbestimmte Zeit vertagt, weil es das Urteil zu den zwei hängigen Stimmrechtsbeschwerden abwarten wollte. Ob der Adliswiler Gemeinderat das Urteil weiterziehen wird, liess er noch offen.

21. September 2010

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