Informiert im Gesundheitswesen

Rundumbetreuung für die Konsumenten

Wir alle sind Konsumenten. Und damit erbarmungswürdige Geschöpfe, die tagein, tagaus ernsthaft Gefahr laufen, unbemerkt von allen möglichen Leuten über den Tisch gezogen, betrogen, belogen und abgezockt zu werden. Der neuste Coup zu unser aller Schutz kommt vom BAKOM:

Wer eine 090x-Telefonnummer betreibt, muss angeben, was der Anruf pro Minute kostet. Soweit okay. Aber: Der Preis gilt nur für Anrufe ab Festnetz. Wer per Handy anruft, zahlt möglicherweise mehr, weil das Telefonieren per Handy nun mal mehr kostet. Und der Handy-Anrufer weiss das womöglich nicht. Und wenn er dann, unschuldiger, armer Teufel, der er ist, die Telefonabrechnung in Händen hält, kommt die böse Überraschung: Er wurde abgezockt! Weil da eben nicht stand, dass der angegebene Preis nur ab Festnetz gilt.

Die Zürcher Apotheker sind deswegen dem BAKOM beinahe schon in den Hammer gelaufen. Sie haben diese neue Bestimmung, die ab 1. Juli 2010 in Kraft tritt, nicht mitbekommen (wahrscheinlich muss man alle 14 Tage vorsichtshalber mal in allen Bundesämtern nachfragen, ob es eine neue Vorschrift gibt, die man noch nicht kennt, die man aber gerne unverzüglich auch noch umsetzen möchte). Und jetzt wurden sie schriftlich und ultimativ aufgefordert, per sofort(!) auf sämtlichen Flyern, Foldern und sonstigen Schriftstücken, auf denen der Hinweis auf die Apotheken-Notfallnummer steht, zu schreiben: Telefon 090x (CHF 1.50/Min. für Anrufe ab Festnetz). Andernfalls droht die Konsumentenschutz-Organisation BAKOM mit drastischen Strafen.

Falls Sie von dieser Bestimmung aus der revidierten Fernmeldeverordnung (FDV) ebenfalls nichts mitbekommen haben, machen Sie sich auf die Socken, um Ihre Informations-Flyer etc. zu ändern. Beim BAKOM werden bereits die Gefängnistüren geölt.

18. Juni 2010

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