Informiert im Gesundheitswesen

Contra-Schmerz-Comic erlaubt

Intensiv beugen sich die Mitarbeiter von Swissmedic über Medikamentenwerbung. Mit dem Millimetermass bewaffnet, orten sie schnell einmal Irreführung des Konsumenten, sobald ein Schriftzug ein Mü zu gross im Inserat prangt, und mit der Stoppuhr in der Hand verfolgen sie TV-Spots, die uns wehrlose Kreaturen zu ferngesteuerten Tablettenmonstern mutieren könnten. Glück hatte das Contra-Schmerz-Mannli, wie der Tages-Anzeiger vom 22. April berichtet. Beim TV-Spot drückte Swissmedic noch ein Auge zu, aber ein Tabletten-Mannli in Print war zuviel. Das geht nicht, fand das Heilmittelkontrollorgan. In Bewegung werde die Figur «nicht primär als die beworbene Arzneimittelform wahrgenommen». In Print offenbar schon. Gegen diesen Entscheid klagte die Herstellerfirma und bekam vom Bundesverwaltungsgericht recht. Das Gericht fand zwar auch, dass Medikamentenwerbung sachlich und rational sein müsse, aber das Mannli sei nicht «als derart emotional zu bezeichnen, dass die Adressaten ausschliesslich auf einer unbewussten, gefühlsmässigen Ebene angesprochen würden». Es schalt Swissmedic sogar, der Entscheid sei «nicht nachvollziehbar, widersprüchlich, unverhältnismässig und mit dem Willkürverbot nicht vereinbar».

Hier geht's zum Spot: http://www.wild-pharma.com/pagesd/csd/csd.html

22. April 2010

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