Informiert im Gesundheitswesen

SD-Entscheid für Kanton Zürich weiter hängig

Am 5. März hätte eigentlich der Bundesgerichtsentscheid in Sachen SD im Kanton Zürich bekannt gemacht werden sollen. Dazu kam es im letzten Moment nun doch nicht. Der Apothekerverband des Kantons Zürich schreibt in seiner Medienmitteilung: «Das Bundesgericht hat heute überraschenderweise zur Beschwerde des AVKZ und sechs weiteren Parteien gegen die Medikamentenabgabe-Initiative kein Urteilt gefällt. Wie das Bundesgericht ausführte, müssen vorher die beiden beim Regierungsrat hängigen Stimmrechtsbeschwerden behandelt werden. Dass diese noch nicht abschliessend behandelt worden sind, sei dem Bundesgericht von der Zürcher Regierung nicht mitgeteilt, sondern kurzfristig von einem Journalisten zugetragen worden. Laut unseren Rechtsexperten dürfte es damit noch einige Zeit dauern, bis die Beschwerde vor Bundesgericht behandelt werden kann.»

Dass das Bundesgericht von der Zürcher Regierung nicht informiert wurde, überrascht nicht. Der zuständige Regierungsrat Thomas Heiniger steht stramm hinter den Ärzten. Statements aus der Gesundheitsdirektion stimmen jeweils bis aufs Komma mit den Forderungen und Vorstössen des Ärzteverbandes überein.

5. März 2010

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