Informiert im Gesundheitswesen

Baselland klammert sich an SD

Die Regierung des Kantons Baselland äussert sich in der Vernehmlassung zur Revision des eidgenössischen Heilmittelgesetzes gegen ein Verbot der SD. Und nicht nur das. Apotheker sollen, ginge es nach den Baselbietern, auch keine rezeptpflichtigen Medikamente ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Die Basler Ärztelobby hat offensichtlich gut gearbeitet. Das ist ihr Recht. Doch von einer Regierung sollte man erwarten können, dass sie sich mit der Materie auseinandersetzt. Ob SD ja oder nein, nun ja, da müssen die Apotheker wohl damit leben, dass die Meinungen auseinandergehen. Aber dass der Apotheker als Medikamentenspezialist ohne ärztlichen Segen keinerlei rezeptpflichtige Arzneimittel abgeben dürfen soll, ist weltfremd und patientenfeindlich. Man erachtet es bei der Baselbieter Regierung offenbar als Marginalie, wenn Patienten von SD-Ärzten vor verschlossenen Praxistüren stehen, weil der Herr Doktor in den Ferien weilt, auf Weiterbildung ist oder den Feierabend geniesst, und ihnen niemand ihre Medikamente abgibt. Wer, wenn nicht der Apotheker, soll ihnen denn aus der Patsche helfen? Sollen sie ihre Asthma-Anfälle halt bekommen, die Antibiotika-Therapie abbrechen und gegen die Schmerzen auf die Zähne beissen? Der Nebenverdienst der SD-Ärzte hat offenbar Priorität vor dem Patientenwohl. Ob das die Wähler der Basler Kantonsregierung wirklich wollen?

27. Januar 2010

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