In Bern grübelt man über der Anpassung des Heilmittelgesetzes. Dass dabei endlich die SD abgeschafft oder zumindest stark eingeschränkt werden soll, kann man nur begrüssen. Wer verschreibt, verkauft nicht. Dass man aber im gleichen Aufwisch den Drogisten und dem Detailhandel mehr Abgabekompetenzen geben will, ist nun wirklich nur noch zum Kopfschütteln. Da denkt man ernsthaft darüber nach, ein Präventionsgesetz zu formulieren, das den Steuerzahler Millionen und – sobald das bürokratische Räderwerk erst mal angelaufen ist – wohl bald Milliarden kosten wird, und gleichzeitig geht man hin und lässt Medikamente über Kanäle verkaufen, in denen gar keine oder nur stückweise Fachkompetenz vorhanden ist. Da kann man die Präventionskampagne gegen unsachgemässen Medikamentenkonsum gleich jetzt schon planen! Medikamente gehören in die Apotheke und nur in die Apotheke. Wer sich über diesen Satz ärgert, lese weiter.
Würde es jemandem einfallen, sich vor Gericht von einer Anwaltssekretärin statt vom Rechtsanwalt verteidigen zu lassen? Oder sich vom Physiotherapeuten statt vom Chirurgen ein neues Hüftgelenk einsetzen zu lassen? Dieses Risiko ginge niemand ein, der bei klarem Verstand ist, weil es Dinge gibt, für die man sich das Know-how nun mal nicht in einem dreiwöchigen Abendkurs aneignen kann. Rechtsanwälte und Chirurgen müssen ein mehrjähriges Universitätsstudium erfolgreich abschliessen, sich über Praxisjahre ausweisen und Zusatzausbildungen absolvieren, um operieren oder vor Gericht treten zu dürfen.
Aber bei Medikamenten, Hightech-Produkten mit spezifischer Wirkung (und möglichen Nebenwirkungen, Interaktionen etc.) sowie direkter (unter Umständen schwerwiegender) Auswirkung auf die Gesundheit will man auf die Begleitung durch den analog dem Rechtanwalt und dem Chirurgen akademisch ausgebildeten Apotheker verzichten? Ziemlich fahrlässig!
Es ist nun mal so, dass besonders verantwortungsreiche Bereiche unseres Lebens bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind. Bei den Medikamenten ist dies nun mal der Apotheker. Und nur der Apotheker. Das ist die einzige Berufsgruppe, die auf ausreichendem Niveau und über alle Bereiche des Medikaments Bescheid weiss.
Deshalb braucht es auch nicht mehr als zwei Klassen von Medikamenten:
- Rezeptpflichtige, für die es ein Arztrezept braucht, die der Apotheker jedoch unter bestimmten Umständen auch in eigener Verantwortung abgeben kann.
- Nicht rezeptpflichtige für den Verkauf in der Apotheke. Darunter fallen sämtliche Produkte, die eine Zulassung von Swissmedic haben. Da Arzneimittel der Selbstmedikation dazu dienen sollen, mehr Selbstverantwortung bei der Bevölkerung zu erreichen und damit eine Kostenentlastung bei den Krankenkassen zu erzielen, ist es erst recht wichtig, dass unsachgemässer oder missbräuchlicher Einsatz möglichst nicht vorkommt. Dies kann man am einfachsten und zuverlässigsten sicherstellen, indem sämtliche Medikamente ausschliesslich in der Apotheke verkauft werden.
18. November 2009