Nach Singapur, Kanada, Australien und den USA gehört nun auch Neuseeland zu den Partnerbehörden der Swissmedic. Die Zusammenarbeit dient unter anderem dem Austausch von Informationen zu klinischen Studien sowie Daten über unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Qualitätsmängeln und Rückrufen, heisst es in einer Mitteilung von Swissmedic vom 15. Oktober. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit sei der mögliche Austausch von Informationen im Rahmen laufender Zulassungsverfahren.
Klingt gut. Ob es mit solchen Kooperationen auch zu schlankeren Strukturen und effizienteren Abläufen kommt, muss sich allerdings noch zeigen. Wenn sechs verschiedene Zulassungsbehörden urteilen, kommen sechs verschiedene Massstäbe zur Anwendung. Wenn dann der kleinste gemeinsame Nenner über eine Zulassung entscheidet, wird es ziemlich eng, denn mit Verboten und Einschränkungen tun sich Behörden bekanntlich leichter als mit Freiräumen.
http://www.swissmedic.ch/aktuell/00003/01107/index.html?lang=de
16. Oktober 2009