Informiert im Gesundheitswesen

Zürcher Ärzte wollten mitreden beim Bundesgericht

Die Zürcher Ärzte haben beim Bundesgericht ein Gesuch gestellt, um als Verfahrensbeteiligte bei der hängigen Beschwerde, die die Apotheker gegen die kantonsweite Einführung der SD eingereicht haben, einbezogen zu werden. Dieses Gesuch hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Da es um eine Gesetzesbestimmung gehe, heisst es, könnten keine Verfahrensbeteiligte zugelassen werden, da sonst praktisch jedermann im Kanton Zürich berechtigt wäre, ein solches Gesuch zu stellen. Die Ärzte hatten sich auf Art. 102, Absatz 1, im Bundesgerichtsgesetz berufen, wo es heisst: «Soweit erforderlich stellt das Bundesgericht die Beschwerde der Vorinstanz sowie den allfälligen anderen Parteien, Beteiligten oder zur Beschwerde berechtigten Behörden zu und setzt ihnen Frist zur Einreichung einer Vernehmlassung an.»

Tja, man kann's ja mal probieren. In der Aussicht auf einen fetten Nebenverdienst aus dem Medikamentenverkauf lässt man die Anwälte schon mal noch ein bisschen in den Gesetzestexten wühlen.

http://www.admin.ch/ch/d/ff/2005/4045.pdf   

14. April 2009

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