Nachdem das Zürcher Stimmvolk im vergangenen November der kantonsweiten Einführung der SD zugestimmt hatte, hat der Apothekerverband des Kantons Zürich Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, weil die Ausweitung der SD übergeordnetem Recht widerspreche. Nun liegt eine weitere Beschwerde auf dem Tisch der Bundesrichter. Ein Adliswiler Gemeinderat hatte nach der Abstimmung beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Das Volk sei in den Abstimmungsunterlagen irregeführt worden. Der Regierungsrat trat auf die Beschwerde nicht ein, weil sie erst nach der Abstimmung eingereicht worden ist. Der Adliswiler Gemeinderat argumentiert, das Ausmass der Irreführung sei erst nach der Abstimmung deutlich geworden. Ausserdem hätte nicht der Regierungsrat, sondern ein Gericht über seine Beschwerde entscheiden müssen. Der Adliswiler zieht seine Beschwerde nun weiter vor Bundesgericht. Tatsächlich hatten die Ärzte auf dem Land ihren Patienten suggeriert, sie müssten der Vorlage zustimmen, wenn sie ihre Medikamente weiterhin direkt vom Arzt erhalten wollten. Eine klare Irreführung. Ausser in den Städten Zürich und Winterthur war die SD schon vor der Abstimmung erlaubt. Daran hätte auch ein Abstimmungs-Nein nichts geändert.
27. März 2009