Das Bundesverwaltungsgericht hat den 18 klagenden Firmen recht gegeben, die sich dagegen wehrten, dass AHV und IV in Zukunft die Hörgeräte selbst einkaufen. Die Versicherten hätten dann nur noch die Wahl zwischen den wenigen Modellen, die von den beiden Versicherungen angeboten würden. Die Sozialversicherungen hatten es mit der Verstaatlichung schon weit getrieben. Die Ausschreibung lief bereits. Sie muss nun gestoppt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hielt fest, dass für das Vorgehen von AHV und IV die gesetzliche Grundlage fehle. Das BSV muss den Beschwerdeführern nun 171‘000 Franken Entschädigung zahlen.
Man wird wohl damit rechnen müssen, dass sich AHV und IV mit diesem Urteil nicht geschlagen geben. Aber es ist immerhin ein wichtiger Schritt gegen die diversen Verstaatlichungstendenzen, die derzeit so gross in Mode sind. Man kann nur hoffen, dass es weiterhin auch noch ein paar «Altmodische» gibt, die sich wehren.
16. Februar 2009