Dass die Zürcher nach der Abstimmungsniederlage betreffend SD vor Bundesgericht ziehen, wirft Wellen bis in die Leserbriefspalten. Es wird Verständnis geäussert, aber auch Kritik. Brisant ist, dass vor kurzem bei der NZZ ein Leserbrief einging und auch veröffentlicht wurde, dessen Absender sich nachträglich als gefälscht erwies. Die NZZ entschuldigt sich für diesen Fehler und weiss offenbar inzwischen auch, wer der wahre Absender des Leserbriefs ist. Es wäre interessant zu wissen, wer dahinter steckt. Aber das wird wohl das Geheimnis der NZZ und des Briefverfassers sein. Hier die Geschichte:
Am 3. Februar erschienen in der Rubrik Briefe an die NZZ drei Leserbriefe zum Thema Apotheker und ihr Gang vor Bundesgericht. Eine Stadtzürcherin bringt Verständnis für die Apotheker auf. Die Apotheker hätten immer davor gewarnt, dass die Freigabe der SD gegen übergeordnetes Recht verstosse. Der Skandal sei also nicht die Eingabe der Apotheker, sondern das «Nichtbeachten einschlägiger und wichtiger, übergeordneter eidgenössischer Gesetze durch kantonale Regierungen».
Ein Winterthurer beschreibt, wie die Ärzte die Stimmbürger bewusst irregeführt haben, indem sie der Bevölkerung auf dem Land (wo die SD schon jetzt erlaubt ist) suggerierten (durchaus handfest mit Flugblättern), sie müssten Ja stimmen, damit sie auch weiterhin beim Arzt Medikamente beziehen könnten. Eine klare Irreführung, denn auf dem Land ändert der Entscheid nichts an der bereits bestehenden SD. «Nicht nur ich, sondern wohl viele Stimmbürger auf dem Land sind durch diese gezielte Irreführung verschaukelt worden», schreibt der Winterthurer, und zieht daraus den Schluss: «Dass das recht knappe Abstimmungsresultat nun vor Bundesgericht angefochten wird, ist für mich deshalb nicht nur eine logische Konsequenz, sondern eine absolute Notwendigkeit.»
Der dritte Leserbrief ist mit Esther M. Meier-Grossmann (Zürich) unterzeichnet. Die Schreiberin zieht über die Apotheker her, die entweder geschlossen oder die Medikamente, die sie als chronisch Kranke benötige, nicht an Lager hätten. «Frau Meier» schreckt auch nicht davor zurück, einzelne Apotheken namentlich zu nennen, unter anderem die Capitol-Apotheke in Zürich-Witikon, die sie als «Kosmetik-Laden» bezeichnet und deren Personal ungeduldig und schroff sei.
Dieser krude Vorwurf veranlasste eine Kundin der genannten Apotheke, sich für ihre Stammapotheke zu wehren, wo man keineswegs schroff sei, sondern im Gegenteil besonders freundlich. Auch der Geschäftsführer der Capitol-Apotheke schrieb eine Replik, die am 10. Februar veröffentlicht wurde. Darin forderte er die Schreiberin auf, sich bei ihm zu melden, damit er die Sache klären und hoffentlich zum Guten bringen könne.
Das wird wohl nicht passieren, denn die NZZ entschuldigte sich in derselben Rubrik, den gefälschten Absender nicht rechtzeitig bemerkt zu haben. Frau Meier-Grossmann gibt es nicht! Jemanden, der den Leserbrief verfasst hat, aber schon. Nur eben, dessen Identität bleibt das Geheimnis der NZZ und des Schreibers.
13. Februar 2009