Informiert im Gesundheitswesen

Gesucht: Gesundheitsminister

Im Kanton Zürich soll gegen übergeordnetes Recht die SD eingeführt werden. Im Kanton Bern will der Gesundheitsdirektor «stossende, wenn nicht gar willkürliche» Vorschriften von Swissmedic missachten. Und demnächst wird wohl jeder Kanton für sich entscheiden, wer Spezialarzt ist und wer Hausarzt und somit vom Ärztestopp befreit. Und was macht der Gesundheitsminister? Es ist ihm egal. Er senkt mal wieder irgendwo die Preise. Diesmal sind gerade die Laborpreise an der Reihe. Morgen wird es etwas anderes sein. Es gäbe da ein paar Vorschläge, was ein Gesundheitsminister auch tun könnte:

Im Kanton Zürich könnte er sich den dortigen Gesundheitsdirektor zur Brust nehmen und ihm klar machen, dass die Einführung der SD gegen Bundesrecht verstösst. Es ist im Nachspann einer Volksabstimmung natürlich etwas spät, und es käme schlecht an, wenn sich der Herr Bundesrat nun beim Bundesgericht, wo die Zürcher Apotheker eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht haben, einmischen würde. Aber ein Bekenntnis zu seinen eigenen Gesetzen und eine öffentliche Stellungnahme dürfte man doch eigentlich erwarten, oder?

Im Kanton Bern haben die Drogisten sich beschwert, weil sie zwar Rubiderm von Omida verkaufen dürfen, nicht aber das identische Rubisan. Ausserdem würden sie gerne das den Apothekern vorbehaltene Folsäure-Präparat Andreafol aufs Drogerieregal stellen, wie es die Migros mit dem gleich hoch dosierten Produkt Actilife Folsäure tut. Der Berner Gesundheitsdirektor kann diesen Gedankengang nachvollziehen und will den Drogisten den Verkauf der genannten Produkte erlauben, auch wenn dies den Swissmedic-Vorschriften widerspricht.

Keine Frage, es ist stossend, wenn bei Swissmedic mit bürokratischem Kleinmut und im Namen der vermeintlichen Sicherheit der Schweizer Bevölkerung unverständliche Vorschriften generiert werden, während man beim BAG offensichtlich mit identischen Produkten schlank zu einer Verkaufsbewilligung kommt. Erstaunlich ist allerdings auch, dass ein kantonaler Gesundheitsdirektor nicht weiss, dass Verkaufsabgrenzungen nicht nur aufgrund von Inhaltsstoff und Dosierung festgelegt werden, sondern dass auch die Indikation eine Rolle spielt, für die das betreffende Präparat zugelassen ist. Daher kommt's mit dem Rubiderm (Liste D, Hauterkankungen) und dem Rubisan (Liste C, Ekzeme). Wobei man zugeben muss, dass diese beiden Produkte nicht gerade ein einleuchtendes Beispiel für Indikationsabgrenzungen liefern.

Was aber bei der Diskussion ganz sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass die Drogisten sich nach und nach die freiverkäuflichen Medikamente unter den Nagel reissen und schon fast am Ziel sind. Einfach weil sie aktiver lobbyieren und sich erfolgreich als Miniakademiker verkaufen. Da wäre es schön, wenn der Herr Bundesrat, der sich dem Gesundheitswesen widmen müsste, auch einmal Stellung beziehen würde. Aber da es ihm schon egal ist, wenn Ärzte Medikamente verkaufen, dann sind es in seinen Augen wohl Peanuts, wenn dies auch Drogisten tun. Und solange sich die Apotheker – leider – nicht nachdrücklich gegen die Greifarme der Drogisten wehren, kann es ihm vielleicht auch egal sein.

Bliebe noch das Thema Ärztestopp. Sicher, es ist ein Trauerspiel, was das Parlament an Vorschlägen liefert. Aber dass der Gesundheitsminister einfach mit der Achsel zuckt, ist etwas viel des Desinteresses. Wetten dass die neueste «Lösung», dass der Ärztestopp nur noch für Spezialisten gelten soll, einen wahren Hausärzteboom auslösen wird? Dann wäre wenigstens diese Species rara vor dem Aussterben gerettet.

30. Januar 2009

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