Informiert im Gesundheitswesen

Zürcher Apotheker wehren sich gegen SD-Entscheid

Am 30. November 2008 hat das Zürcher Stimmvolk einer Vorlage zugestimmt, die es den Ärzten im ganzen Kanton erlaubt, Medikament zu verkaufen. Jetzt wehren sich die Zürcher Apotheker mit einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses soll die Vereinbarkeit der völligen Freigabe der SD im Kanton Zürich mit Bundesrecht überprüfen. Denn sowohl im KVG als auch im HMG und im Medizinalberufegesetz MedBG wird eine Aufgabenteilung zwischen Arzt und Apotheker festgehalten. Ärzte sollen nur in Ausnahmesituationen Medikamente verkaufen dürfen. Diesen bundesrechtlichen Vorgaben widerspricht das Zürcher Gesundheitsgesetz nun klar. Die Apotheker erwarten eine Antwort des Bundesgerichts auf Ende Jahr. Weil sie gegen einen an sich gültigen Volksentscheid antreten, heften ihnen die Ärzte jetzt natürlich das Etikett des schlechten Verlierers an. Und auch bei der Bevölkerung könnte dieser Schritt Unverständnis wecken. Trotzdem müssen die Apotheker diesen Schritt tun. Eigentlich wäre es ja Aufgabe des Zürcher Regierungsrats gewesen, zu überprüfen, ob die Vorlage übergeordnetes Recht verletzt. Er hätte sie also gar nicht vors Volk bringen dürfen. Leider ist der zuständige Regierungsrat derart ärztefreundlich, dass er solche Gedanken nicht in Betracht gezogen oder bewusst ausgeschaltet hat. Stattdessen hat er eine Ärzteinitiative kurzerhand als Regierungsratsvorschlag präsentiert.

26. Januar 2009

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