Informiert im Gesundheitswesen

SD à la carte

Wenn es darum geht, die SD schönzureden, werden die Ärzte nicht müde zu betonen, es sei alles zum Wohle des Patienten. Wie das «Wohl» des Patienten im konkreten Fall unter Umständen aussieht, zeigt folgendes aktuelle Beispiel:

Ein Apotheker im Kanton Bern (wo die SD lediglich für die Erstabgabe erlaubt ist) erhält ein Rezept, ausgestellt vom Inselspital. Oben steht fett «Dauerrezept für 12 Monate». Also ohne jeden Zweifel ein Fall für den Apotheker. Glaubt man. Schaut man sich das Rezept etwas genauer an, findet man eine Fusszeile. «REZEPT einlösbar beim Hausarzt oder Apotheke», steht da, untermalt mit einem fetten schwarzen Balken. Das Inselspital in Bern setzt sich also gegen jede gesetzliche Vorschrift über das grundsätzliche bernische SD-Verbot hinweg und suggeriert den Patienten, sie könnten ihre Medikamente auch beim Hausarzt beziehen. Nicht genug damit. Das Spital setzt die illegale Abgabestelle sogar an erster Stelle.

Der Patient aus besagtem Beispiel geht dann auch zu seinem Hausarzt, der ihm prompt verkauft, was er gerade vorrätig hat: 4 OP Sandimmun 50mg à CHF 220.35, 2 OP Sandimmun 25mg à CHF 139.70, 1 OP Plavix für 273.60, 2 OP Amlodipin à CHF 55.75, 2 OP Paravalotin à CHF 103.50 und noch ein, zwei andere Medikamente. Den Rest darf dann der Apotheker noch abgeben. KCl Effervetten zum Beispiel oder eine OP Calperos Lutschtabletten für ein paar Fränklis.

Das Wohl des Patienten besteht darin, dass er an zwei Orten seine Medikamente zusammenramassieren muss, was ihm erspart geblieben wäre, hätte er sich gleich an die Apotheke gewendet.

Das Wohl des Arztes besteht darin, dass er auf die Schnelle rund 1800 Franken umgesetzt hat. Und davon muss er weder einen Apotheker noch die ganze Infrastruktur einer öffentlichen Apotheke bezahlen. Ein wahrlich satter Nebenverdienst mit tatkräftiger Mithilfe des Inselspitals, wo wahrscheinlich etliche Ärzte nur darauf warten, bis der Ärztestopp ausläuft und sie in freier Wildbahn, äh, tschuldigung, in der freien Praxis möglichst im Kanton Zürich oder weiter östlich oder, falls nötig ohne mit der Wimper zu zucken auch mit illegalem Medikamentenverkauf einen happigen Batzen zuverdienen können.

Prosit Neujahr!

6. Januar 2009

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