Ab Juli 2008 gilt im Kanton Zürich ein revidiertes Gesundheitsgesetz. Darin gibt es auch einige, durchaus positive, Änderungen für die Apotheker. Sie dürfen künftig Blutdruckmessungen durchführen (jaja, man glaubt es kaum, aber das war ihnen bisher offiziell nicht gestattet), Cholesterinwerte bestimmen (das war den Apothekern bisher auch verwehrt, weil sie dazu einen Blutstropfen entnehmen müssen), und sie dürfen Arzneimittel wie zum Beispiel Augentropfen direkt anwenden. Die bedeutendste Änderung betrifft die Erlaubnis, Impfungen vorzunehmen. Mit der Einschränkung, dass jene Impfungen weiterhin dem Arzt zu überlassen sind, von denen bekannt ist, dass sie allergische Reaktionen auslösen können. Neu ist zudem, dass die Apotheker kein Labor zur Arzneimittelherstellung mehr führen müssen. Das ist der einzige Punkt, bei dem man sich fragen muss, ob das den Apothekern wirklich zum Vorteil gereicht.
9. Juni 2008