Informiert im Gesundheitswesen

Dextrometorphan soll rezeptfrei bleiben

Es ist immer wieder dasselbe. Egal ob Alkohol oder Medikamente, es gibt immer ein paar Leute, die nicht vernünftig damit umgehen können. Die Gefahr ist dann gross, dass der Staat – in diesen besonderen Fällen vor allem das übereifrige BAG bzw. die Swissmedic – dem ganzen Land vorschreibt, was gut für alle ist, und das mündet unweigerlich in ein Verbot. Im Falle von Dextrometorphan findet allerdings selbst Swissmedic, dass das gut wirksame Antitussivum rezeptfrei bleiben soll. Der Zürcher Apothekerverband ist jetzt mit einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit getreten mit einem selbst auferlegten Verhaltenskodex für dextrometorphanhaltigen Arzneimitteln. Hier die MM im Wortlaut: 

«Aufgrund der öffentlichen Diskussion zum Umgang mit dem Wirkstoff Dextromethorphan (Dex) hat sich der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) entschlossen, allfälligen Missbräuchen vorzubeugen und den Jugendschutz zu verstärken. Weiter möchte der AVKZ die Bevölkerung für die richtige Anwendung der wertvollen und bewährten dextromethorphanhaltigen Medikamente sensibilisieren. Der AVKZ hat deshalb zuhanden seiner Mitglieder Leitlinien erarbeitet, die unter anderem folgende Punkte beinhalten:

1. Keine rezeptfreie Abgabe von dextromethorphanhaltigen Medikamenten an unter 16-jährige

2. An unter 18-jährige erfolgt die rezeptfreie Abgabe nur nach einem Beratungsgespräch durch eine/n Apotheker/in und ausschliesslich als Sirup (Sirup schliesst einen Missbrauch praktisch aus, da er in grösseren Mengen konsumiert Übelkeit und Durchfall verursacht).

3. Die Abgabe an Erwachsene erfolgt nach vorgängigem Beratungsgespräch. Vor jeder Abgabe eines Dex-haltigen Produktes prüft die Apothekerin sorgfältig Nutzen und Risiken einer Therapie beim betreffenden Patienten und schlägt gegebenenfalls ein anderes ebenso geeignetes Präparat vor.

Der AVKZ möchte damit mithelfen, den Missbrauch von Dex mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu verhindern. Gleichzeitig aber teilt er die Meinung des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic, das die wertvollen und seit über 50 Jahren bewährten dextromethorphanhaltigen Medikamente weiterhin rezeptfrei zur Selbstbehandlung von Reizhusten zur Verfügung stellen will.

Dextromethorphan ist im Vergleich zu anderen Wirkstoffen besser dokumentiert und schneidet ebenfalls punkto Nebenwirkungen im Vergleich besser ab. Die empfohlene Tagesdosis beträgt für Erwachsene ein bis drei Mal 10 bis 30 Milligramm. Bei höheren Dosen kann es allerdings zu Horrortrips, Bewusstseinsstörungen, irreversiblen Hirnschäden und sogar „out-of-body"-Effekten bis zu Todesfällen kommen. Die gleichzeitige Einnahme von anderen Medikamenten darf nur in Absprache mit dem Apotheker oder Arzt erfolgen, auf die gleichzeitige Einnahme von Alkohol ist zu verzichten.

Bei Unklarheiten oder Fragen im Umgang mit dextromethorphanhaltigen und auch allen anderen Medikamenten empfiehlt der AVKZ ein klärendes Gespräch mit den Experten in der nächsten Apotheke.»

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