Die Gesundheitskommission des Ständerats, SGK, will vorwärtskommen bei der Lockerung des Vertragszwangs. Die Vertragsfreiheit lasse sich zwar nicht kurzfristig einführen. Abklärungen sollen aber doch den Stein ins Rollen bringen, so dass eine entsprechende Vorlage in der Herbstsession diskutiert werden könnte. Der Kommission schwebt vor, dass nur noch Ärzte, die einem Versorgungsnetzwerk angehören, einen Vertrag mit den Krankenkassen erhalten. Alle anderen unterstünden der Vertragsfreiheit. Ausnahmen machen müsste man in Randregionen, meint die SGK, wo es kaum Ärztenetzwerke gebe.
Das alles klingt schon jetzt nach ziemlich viel staatlichem Eingriff und Planwirtschaft. Was genau definiert ein Versorgungsnetzwerk? Wer bestimmt, welche Ärzte dazu gehören (dürfen)? Wo beginnen die «Randregionen»? Welche Ärzte sollen dort zugelassen werden? Nur Hausärzte? Oder auch Spezialisten? Welche? Was geschieht mit allen anderen Ärzten, die weder einem Netzwerk angehören noch in einer Randregion praktizieren?
So liegt der Patient Vertragszwangsaufhebung schon jetzt in der Intensivstation!
20. Februar 2008