In der Zürichsee-Zeitung vom 9. Januar wurde ein Aufruf veröffentlicht, weil in einer Apotheke statt 3-%ige Wasserstoffperoxidlösung 30-%ige Lösung abgegeben wurde. Die Kundin hatte die Lösung zum Wimpernfärben gekauft. Ein Alptraum also. Zum Glück konnte einen Tag später Entwarnung insofern gegeben werden, als die Kundin gefunden war und sie die Lösung noch nicht angewendet hatte. Trotzdem ist das Ganze natürlich immer noch eine höchst unangenehme Angelegenheit für die Apothekeninhaberin. Was immer der Grund für den Fehler gewesen war, sie hätte reagieren müssen. Sie hätte den Fehler eingestehen und sich öffentlich entschuldigen müssen. Und sie hätte auch die Gelegenheit nutzen können, zu bedauern, dass trotz aller Sicherheitsmassnahmen der bedauerliche Fehler passiert ist. Stattdessen verweigerte sie jede Stellungnahme gegenüber der Zeitung. Das ist zwar eine verständliche Reaktion. Aber sie ist denkbar schlecht. Vielleicht sollte sie für die Zukunft schriftlich ein paar kluge Antworten auf mögliche Zwischenfälle vorbereiten, so dass sie sie bei Bedarf nur noch aus der Schublade ziehen und auf den aktuellen Fall abstimmen muss. Sie kann hoffen, dass sie den Zettel nie benötigt. Aber wenn, steht sie um Welten kompetenter und verantwortungsbewusster da als jetzt.
10. Januar 2008