Im Rahmen des PEK, Programm Evaluation Komplementärmedizin, wurden 7900 Arztbesucher befragt. Dabei ging es vor allem darum, ob die Komplementärmedizin im Grundleistungskatalog vertreten sein soll oder nicht. Jetzt haben zwei Mitglieder des Instituts für evaluative Forschung in orthopädischer Chirurgie der Universität Bern damals unberücksichtigte Daten nachträglich ausgewertet. Fazit: In den Praxen mit komplementärmedizinischer Orientierung gaben die befragten Patienten meistens an, sie hätten den Arzt ausgewählt, weil er das anbietet, was sie suchen. Studienautor André Busato findet das Besorgnis erregend. Das kann man auch anders sehen.
In der SonntagsZeitung vom 16. Dezember wird Busato mit dem Satz zitiert: «Wenn Patienten den Arzt aussucht, weil er das macht, was sie möchten, dann hat das Konsequenzen für das Gesundheitswesen.» Bauchweh macht Busato dabei nicht die kostengünstige Komplementärmedizin. Sorgen macht er sich, weil er befürchtet, dass auch teure Behandlungen, Operationen oder bildgebende Untersuchungen verlangt werden.
Tatsächlich, es kann nicht sein, dass jeder Hypochonder ungestraft auf Kosten der Allgemeinheit auf Einkaufstour im Gesundheitswesen geht und sich jedes rote Pünktchen auf der makellosen Haut und jedes Luftbläschen, das sich in einer Darmwindung verklemmt, per Computertomografie oder sonstwelchen aufwendigen Methoden abklären lässt.
Aber das kann kein Grund sein, Komplementärmedizin grundsätzlich aus dem Grundleistungskatalog zu verbannen. Es liegt doch auf der Hand, dass, wer zum Beispiel homöopathisch behandelt werden möchte, sich einen Arzt aussucht, der das auch anbietet. Und auch sonst ist es vielleicht nicht das Dümmste, wenn sich die Patienten jene Ärzte aussuchen, die ihren Bedürfnissen entsprechen und denen sie vertrauen. Nicht im Sinne vom selbstgewählten Selbstbedienungsladen (das sollten Arztpraxen ja ohnehin nicht sein, schliesslich sitzt immer noch ein Arzt vor der «Ladentür»!), sondern im Sinne der Wahl der Therapiemethode, von der man sich am meisten verspricht.
Voraussetzung sind klare Qualitätskriterien für die einen wie die andern Leistungserbringer. Aber das sollte, wenn man wirklich will, nun wirklich kein unüberwindbares Hindernis sein. Es könnte allerdings sein, dass dann auch der eine oder andere Schulmediziner über die Klinge springen muss!
19. Dezember 2007