Seit 1. September 2007 ist das neue Medizinalberufegesetz in Kraft. Dieses Gesetz bestimmt das Betätigungsfeld von Medizinalberufen nach ihrer Ausbildung. Prof. Dr. Thomas Poledna, Rechtsanwalt und Dozent für Gesundheitsrecht an der Universität Zürich, postulierte darauf basierend in einem Artikel in der NZZ vom 12. November, weil nur die Apotheker die Abgabe von Arzneimitteln gelernt hätten, dürften auch nur sie Arzneimittel abgeben. Hier die wichtigsten Punkte aus seiner Argumentation:
Gemäss Art. 37 Abs. 3 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist die Abgabe von Medikamenten nur dort zugelassen, wo die Versorgung durch Apotheken nicht sichergestellt ist. Dass im Kanton Zürich dieser Artikel immer noch missachtet wird, hat prozessuale Gründe. Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2005 stellte immerhin klar, dass die SD nicht den Kern der ärztlichen Tätigkeit ausmache und für die Ärzte «so oder so von untergeordneter Bedeutung bleiben» müsse.
Das jetzt in Kraft getretene Medizinalberufegesetz, MedBG, regelt abschliessend und für die Kantone verbindlich Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung der akademischen Medizinalberufe. Neu – und anders als bisher – wird die erlaubte medizinische Tätigkeit nicht direkt geregelt, sondern durch Verweis auf die Ausbildung.
Im Zusammenhang mit der SD ist folgendes interessant. Ärzte sollen fähig sein, mit Arzneimitteln fachgerecht «umzugehen». Das heisst, sie müssen Anwendung und kostenbewusste Verschreibung kennen. Eine Abgabe von Arzneimitteln an Dritte ist darin nicht enthalten.
Abgabe und Vertrieb ist Aufgabe der Apotheker! Tut dies der Arzt, überschreitet er seine Kompetenzgrenzen. In Art. 40 folgt das MedBG dem international anerkannten Standard des Vier-Augen-Prinzips, und das heisst in diesem Fall der personellen Trennung von Verordnung und Abgabe eines Medikaments!
Die anstehende Initiative der Zürcher Ärzte für eine vollständige Freigabe der SD im Kanton müsste laut Poledna auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden. Würde sie angenommen, verletzte sie Bundesrecht.
Den ganzen Artikel von Prof. Poledna findet man auf der Website des Apothekerverbands des Kantons Zürich, http://www.avkz.ch/
15. November 2007