Informiert im Gesundheitswesen

S.O.S. Notfallbonbons bleiben Zeltli

«S.O.S. Notfall Bonbons nach Dr. Bach» ist eine unzulässige Heilanpreisung. Mit dieser Feststellung bestätigt das Bundesgericht ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. S.O.S. und Notfall suggeriere den Konsumenten, die Bonbons seien für den medizinischen Notfall bestimmt. Für einmal sind wir mit dem Bundesgericht einig. Entweder verkauft man Zeltli oder Medikamente.

http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000neu.htm  / Liste vom 21.8.2007, Urteil vom 9.7.2007

27. August 2007

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