Laut Tages-Anzeiger vom 13. Juli 2007 will Zur Rose AG ihr Entschädigungsmodell für die von den Ärzten übermittelten elektronischen Rezepten ändern. Grund ist unter anderem der Entscheid der Aargauer Gesundheitsdirektion, den Ärzten des Kantons die Zusammenarbeit mit Zur Rose AG zu verbieten, weil sie damit das SD-Verbot umgehen (siehe 3-min.info «Aargauer Ärzte wollen weiterhin versandhandeln» vom 12. Juli 2007). Damit ist Zur Rose AG ungewollt ins Rampenlicht geraten und liefert jenen Argumente, die schon lange monieren, dass die SD zu Mehrverschreibungen verleitet. Diverse Politiker verlangen nicht nur eine Anpassung der Regeln für den Versandhandel, sondern machen sich angesichts der «Zeilenhonorare», die Zur Rose AG den Ärzten bezahlt, auch Gedanken über Sinn und Unsinn der SD. Das ist gut so. Ob allerdings ein angepasstes Entschädigungssystem von Zur Rose AG die Sache besser macht, ist fraglich. Die Vergütungen werden in Zukunft wohl intransparenter, aber sicher nicht weniger anreizfördernd.
13. Juli 2007