Informiert im Gesundheitswesen

Quiz: Wer gibt Medikamenten-Rabatte weiter?

Seit der Einführung des neuen Heilmittelgesetzes und insbesondere dessen Art. 33 wären Leistungserbringer angehalten, Rabatte, die über ein Minimum hinausgehen, auf ein Konto der Krankenversicherer einzuzahlen. Inzwischen, also etwa im Jahr fünf der diesbezüglichen Zeitrechnung, scheint das tatsächlich ein Arzt getan zu haben. Wahrscheinlich wusste man nach so vielen Jahren Reglosigkeit in dem Kässeli im ersten Moment gar nicht, wo jetzt dieser Bankbeleg hingehört. Als sich dann einer der älteren Mitarbeiter erinnerte, was es mit der Zahlung auf sich hatte, bewegte sich noch mehr als nur der Kontostand. Laut der neuesten Ausgabe von «infosantésuisse» will man bei den Krankenversicherern jetzt prüfen, wie man in Zukunft an die Rabatte rankommt. Wetten, dass es nun so richtig kompliziert wird? Das ist der Plot zu der Geschichte:

Das genannte Kässeli heisst «Gemeinsame Einrichtung KVG» und hat einen Geschäftsführer namens Rolf Sutter. Der wollte, dass die Welt von der sensationellen Zahlung erfuhr. Also mindestens ein Teil der Welt, noch genauer: Er schrieb der FMH einen Brief und fragte, warum denn die anderen 14'999 Ärzte noch nie in das Kässeli eingezahlt haben. Es sei doch anzunehmen, dass die auch ab und zu einen Rabatt einstreichen würden, den sie eigentlich weitergeben müssten.

(Der geneigte Leser nickt und denkt sich, ja klar, ist das so, aber es ist ja wohl keiner so blöd und gibt einen Rabatt weiter. Warum sollte er ihn denn aushandeln, wenn er ihn nicht behalten darf?)

Also setzte sich Sutter (immer laut Artikel im infosantésuisse) mit dem stellvertrenden Generalsekretär der FMH, Hanspeter Kuhn zusammen, um sich zu überlegen, wie man denn die Ärzte besser über das Kässeli informieren könnte. Ein echtes Problem! Da muss man Verstärkung holen. Und findet sie beim BAG. Das Ergebnis der gemeinsamen intellektuellen Anstrengung: Man hofft jetzt, bei Verstössen gegen die Weitergabepflicht die Gewerbepolizei einschalten zu und notfalls Strafklage einreichen zu können. Das ist aber so offenbar noch nicht verbindlich geregelt.

Ausserdem fragen sich einige Kritiker, ob das Volumen der Vergünstigungen derart hoch ist, dass sich eine konsequente Kontrolle überhaupt lohnt. Jetzt will man ein Pilotprojekt diskutieren, bei dem die «Gemeinsame Einrichtung KVG» punktuelle Kontrollen durchführen würde.

Was schliessen wir daraus? Die Gefahr besteht, dass ein weiterer bürokratischer Apparat aufgebaut wird und keiner fragt am Schluss mehr, ob der nicht mehr kostet als er einbringt. Aber es geht, belehrt uns infosantésuisse, nicht nur um die Kostenfrage, sondern mehr noch um die Arzneimittelsicherheit. «Die strengen Rabattbedingungen im HMG sollen es den verschreibenden und abgebenden Fachleuten ermöglichen, ihre Entscheidungen ausschliesslich nach medizinischen Kriterien und gänzlich frei von Eigeninteressen zu treffen», heisst es da.

Unser bescheidener Vorschlag dazu: Wie wäre es denn mit der Abschaffung der SD? Das ginge ohne zusätzliche Bürokratie und dann wären ganz andere Eigeninteressen auch gleich ausgeschaltet!

13. Juli 2007

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