Erinnern Sie sich an die Zeit, als das KVG eingeführt wurde? Mit dem Versicherungsobligatorium wurden auch jene zum Beitritt in eine Krankenkasse gezwungen, für die es eine Selbstverständlichkeit war, für ihre Kosten im Krankheitsfall selbst aufzukommen. Mit dieser Haltung ist es inzwischen auch bei den Wohlhabenden längst vorbei. Sie wurden von Staates wegen umerzogen. Dass bei der Krankenkasse CSS jetzt Versicherte, die sich für ein HMO-Modell entscheiden, mehr Rabatt auf ihre Prämienrechnung erhalten als jene, die eine hohe Franchise auf sich nehmen, ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Der Fall kommt vor das Bundesverwaltungsgericht.
Das Gericht angerufen hat das Bundesamt für Gesundheit. In der entsprechenden Verordnung schreibt der Bundesrat vor, dass hohe Franchisen stärker belohnt werden müssen als der Beitritt zu einem HMO-Modell. Deshalb will das BAG das Vorgehen der CSS nicht akzeptieren. Bei der CSS hält man jedoch die gesetzliche Grundlage als nicht gegeben. Sie will an ihrem Vorgehen festhalten, weil ihrer Meinung nach die HMO-Modelle wesentlich zur Kostensenkung beitragen. Und deshalb wolle man seine Kunden mit Rabattanreizen dazu animieren.
Das ist ja schön. Aber wenn wir die Kosten im Gesundheitswesen je wieder einigermassen in der Griff bekommen wollen, dann heisst das Zauberwort mehr Selbstverantwortung. Und das bedeutet nicht zuletzt häufigerer Griff ins eigene Portemonnaie. Da müssen Anreize gesetzt werden. Wenn man das bei der CSS nicht einsehen will, dann hilft jetzt hoffentlich das Gericht nach.
11. Juni 2007