Informiert im Gesundheitswesen

Flugreisen: Was darf ins Handgepäck?

Wenn es um Reisevorbereitungen geht, ist die Apotheke der ideale Ansprechpartner. Wer seinen Kunden auch bezüglich der neuesten Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Flüssigkeiten im Handgepäck weiterhelfen will, kann die entsprechenden Informationen unter http://www.flughafen-zuerich.ch/ZRH/?ID_site=1&le=2&d=cnt/AHEL/DE/sic__sicherheit.asp&sp=de&u=1&t=Sicherheit&ID_level1=1&ID_level2=170&a2=170 abrufen. Kleine Mengen (20 bis 30 Exemplare) des Flyers, den der Flughafen Zürich für die Passagiere erstellt hat, können über customer.relations@unique.ch bestellt werden. Dies teilt der Apothekerverband des Kantons Zürich mit.

16. Mai 2007

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