Der Stadtzürcher Apotheker und CVP-Kantonsrat Lorenz Schmid bot seit einigen Monaten in seiner Apotheke die Zeckenimpfung an. Das hat ihm Kantonsapotheker Werner Pletscher jetzt untersagt mit der Begründung, eine Impfung sei eine rein ärztliche Handlung. Man kann sich darüber streiten, wie sinnvoll es ist, wenn Apotheker impfen. Ohne Zusammenarbeit mit einem Arzt geht man immerhin das Risiko ein, hilflos daneben zu stehen, sollte ein Kunde zum Beispiel einen anaphylaktischen Schock erleiden. Aber, und das ist die gute Nachricht, der Zürcher Kantonsapotheker will jetzt endlich über sein Verbot nachdenken, dass Apotheker auch keinen Blutstropfen, etwa zur Cholesterinbestimmung, entnehmen dürfen. Dieses Verbot ist lächerlich und gehört schon jetzt missachtet!
10. Mai 2007