Eigentlich wäre in der Schweiz laut Heilmittelgesetz der Versandhandel mit Medikamenten verboten. Einzige Ausnahme: Die Versorgung älterer, isoliert lebender Patienten. Diese allein können aber niemals für die 4.2 Milliarden Franken Jahresumsatz von Mediservice und Zur Rose verantwortlich sein. Jetzt will die Politik einschreiten.
Die Schelte folgte auf dem Fuss, im Tages-Anzeiger vom 30. Januar wird der Waadtländer FDP-Nationalrat und Vizepräsident der Ärztegesellschaft FMH Yves Guisan zitiert: «Es war nie unsere Absicht, den Versandhandel kommerziell in grossem Stil zuzulassen.» Mit dieser Meinung steht er nicht allein. Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat einen Vorstoss überwiesen mit dem Ziel, den Versandhandel «wirksamer zu verbieten».
Im Tages-Anzeiger-Artikel kommt auch der Umstand zur Sprache, dass Zur Rose den Ärzten gehört, die als Teilhaber nicht nur verleitet werden, den Umsatz anzukurbeln – was nicht im Interesse der Patienten sein kann –, sondern zunehmend auch das Selbstdispensationsverbot umgehen. Und SP-Nationalrätin Bea Heim stört sich auch an der Tatsache, dass man sich die Medikamente von Zur Rose inzwischen sogar bei der Migros abholen kann. «Das ist doch absurd», meint sie.
Ja, das sagen die Apotheker schon lange. Wer verschreibt, verkauft nicht, wer verkauft verschreibt nicht. Und den Versandhandel braucht es ebenfalls nicht. Die Zustellung ins Bergell würde jeder Apotheker sicher gerne übernehmen. Und in der übrigen Schweiz ist der Zugang zur Apotheke – inklusive sozialer Kontakt für ältere, isoliert lebende Patienten! – ja gewährleistet, wie Mediservice selbst bereits festgestellt hat.
31. Januar 2007