Informiert im Gesundheitswesen

Bundesrat genehmigt LOA III

An der Sitzung vom 21. Dezember hat der Bundesrat den LOA III-Vertrag genehmigt. Das Abkommen gilt bis zum 31.12.2008. Danach soll neu verhandelt werden, da, wie es in der gemeinsamen Medienmitteilung von Santésuisse und Pharmasuisse (früher SAV) heisst, der Bundesrat «in einigen Detailbereichen noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten sieht und den Parteien die Möglichkeit zur Optimierung bieten will». Gemeint ist damit wohl, dass man die Zitrone in zwei Jahren nochmals etwas auspressen kann. Dass dies geht, unterschreiben die Apotheker selbst immer wieder. Wie anders lässt sich erklären, dass sie sich nicht gegen das inzwischen in allen Köpfen verankerte Vorurteil und in jedem Schreiben zur LOA wiederholte Argument wehren, mit der LOA sei der Anreiz aus der Welt geschafft worden, möglichst teure Medikamente zu verkaufen? Wann hatten die Apotheker je einen Einfluss auf die verschriebenen Medikamente? Egal ob teuer oder billig, sie haben grundsätzlich die ärztliche Verordnung auszuführen. Die Förderung von Generika hätte man mit anderen Mitteln vorantreiben können.

21. Dezember 2006

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