Informiert im Gesundheitswesen

«Kleine Menge» definiert

Stellt eine Apotheke Arzneimittel in kleinen Mengen selbst her, unterstehen sie einer vereinfachten Zulassung. Was unter «kleiner Menge» zu verstehen ist, ist jetzt definiert: Die Zulassungspflicht für Arzneimittel nach anerkannter Präparate-Monografie (Formula officinalis) und für Arzneimittel nach eigener Formel entfällt, wenn jährlich weniger als 1’000 Packungen mit insgesamt höchsten 30'000 Tagesdosen produziert werden.
Quelle: www.pharmalex.ch Newsletter Dezember 2006

13. Dezember 2006

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