Denner-Chef Philippe Gaydoul hat bereits mehrmals angekündigt, dass er sich für Parallelimporte einsetzen will. Einen ersten Etappensieg hat er nun errungen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass Produkte, die in der EU legal vertrieben werden, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen zugelassen sind.
Von diesem Prinzip soll es lediglich wenige Ausnahmen geben, wie gentechnische veränderte Nahrungsmittel oder phosphathaltige Waschmittel. «Die Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips ist eine wichtige Massnahme im Kampf gegen die überhöhten Schweizer Preise. Das Preissenkungspotential lässt sich aber nur voll ausschöpfen, wenn auch im Bereich Parallelimporte (Patentgesetz), Vertikalbindungen bzw. Preisabsprachen (Kartellgesetz) und bei den Agrarzöllen (AP2011) ebenso mutige Schritte folgen», schreibt die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz IG DHS, der neben Denner auch Migros, Coop, Charles Vöegele, Manor und Valora angehören, in einer Medienmitteilung.
Die Diskussion um den Parallelimport von Medikamenten erhält mit diesem Beschluss weiteren Auftrieb.
http://www.igdhs.ch/ 30. November 2006