
Diese Hoffnung hat sich vorläufig zerschlagen. Nach Europarecht dürfe eine Apotheke aus einem Land der EU eine Apotheke in einem anderen Land eröffnen, argumentiert DocMorris. Das deutsche Fremdbesitzverbot dürfe die Zulassung nicht brechen. Das sieht offensichtlich auch das Saarbrücker Landgericht so (https://www.docmorris.de/de/ueber_docmorris/presse/pressemitteilungen/060809_docmorris_gewinnt.jsp;jsessionid=F375FB2DFE92F7BB06179604BA305380.eul242).
Für die deutschen Apotheker ist dieses Urteil von grösster Bedeutung, denn jetzt soll ein Grundsatzentscheid über den Fall DocMorris gefällt werden. Zuständig dafür ist das Saarländische Verwaltungsgericht. Entscheidet es ebenfalls zugunsten von DocMorris, würde die Bundesregierung das Apothekengesetz unmittelbar an das EU-Recht anpassen, wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministerium verlauten liess (http://www.heise.de/newsticker/meldung/76619). Unabhängig von diesem Urteil fordert etwa die Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, müsse die Regierung beim Apothekenrecht handeln.
Gemäss eigenen Angaben plant DocMorris keine weiteren Filialen auf deutschem Boden. Es gibt jedoch Vermutungen, die holländische Versandhandelsapotheke könnte ein Netz von Computerterminals aufbauen, an denen mittels elektronischer Gesundheitskarte Medikamente bestellt werden könnten. Und sicher dürften die grossen deutschen Pharmahändler, die bereits im Ausland Apothekenketten betreiben, ein Interesse daran haben, dass das Fremdbesitzverbot fällt.
9. August 2006