In Italien wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass alle freiverkäuflichen Medikamente in Zukunft auch ausserhalb von Apotheken verkauft werden dürfen, unabhängig davon, ob es sich um Arzneimittel handelt, für die öffentlich Werbung gemacht werden darf oder nicht. Einzige Einschränkung: Die OTC-Produkte müssen in einem abgegrenzten Teil des Verkaufsgeschäfts angeboten werden, und es muss ein qualifizierter Apotheker, der zudem Mitglied der italienischen Apothekerkammer ist, anwesend sein. Eine weitere Neuerung betrifft die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots. Dies aufgrund von Vorgaben der EU, die in dem Verbot eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sieht. Das Verbot sei auch nicht durch den öffentlichen Gesundheitsschutz gerechtfertigt.
18. Juli 2006