Am 1. Oktober 2006 tritt das letzte Verordnungspaket des neuen Heilmittelgesetzes in Kraft. Darin enthalten sind unter anderem die neuen Bestimmungen zur vereinfachten Zulassung komplementärmedizinischer Arzneimittel und eine Erleichterung für den Parallelimport.
Laut Swissmedic tragen die neuen Verordnungen dem unterschiedlichen Risikopotential komplementärmedizinischer Präparate Rechnung und gewährleisten damit die Arzneimittelsicherheit. Insgesamt sind die Vorgaben für eine Zulassung solcher Präparate aber weniger streng als in der Europäischen Union. Der Schweizerische Verein homöopathischer Ärztinnen und Ärzte SVHA sieht das anders. Der Verein befürchtet einen massiven Schwund homöopathischer Arzneimittel, nicht zuletzt weil die Herstellung von Kleinstmengen auf individuelles Rezept in Zukunft ebenfalls der Meldepflicht unterliegt.
Mit den neuen Verordnungen erhält auch der Parallelimport eine Erleichterung. Das eingeführte Arzneimittel muss nicht mehr unter derselben Bezeichnung in Verkehr gebracht werden wie das in der Schweiz bereits zugelassene Originalpräparat. Diese Regelung gibt den Importeuren mehr Flexibilität. Die Arzneimittelinformation muss aber weiterhin die gleichen Angaben enthalten wie jene des hierzulande zugelassenen Originalpräparats.
28. Juni 2006