Informiert im Gesundheitswesen

Sonnenschutz im Kassensturz

Im Kassensturz vom 13. Juni 2006 wurden acht Sonnenschutzpräparate unter anderem auf ihre Wasserfestigkeit geprüft. Fast alle erfüllten die gesetzlichen Vorgaben, nämlich dass nach Wasserkontakt noch 50% der Lichtschutzfaktors vorhanden sein muss. «Wasserfest» im absoluten Sinn ist also keines der Produkte. Die Vorgabe wäre wohl auch kaum zu erfüllen, soll die Galenik noch einigermassen konsumentenfreundlich sein! In der Beratung in der Apotheke dürfen entsprechende Hinweise allerdings nicht fehlen. Die wichtigsten Aspekte des Sonnenschutzes kurz zusammengefasst.

Neue Bezeichnungen sollen die Verwirrung beseitigen, die bei den unterschiedlichen Angaben zu den Lichtschutzfaktoren auftritt. Die Industrieverbände der EU-Staaten haben für die Angabe der Lichtschutzfaktoren auf Verpackungen von Sonnenschutzprodukten empfohlen, künftig nur noch bestimmte, vorgeschriebene Lichtschutzfaktoren zu verwenden. Sie sind in fünf Produkteklassen eingeteilt:
niedrig
= LSF 2, 4, 6
mittel
= LSF 8, 10, 12
hoch
= LSF 15, 20, 25
sehr hoch
= LSF 30, 40, 50
ultra
= LSF 50 plus
Dermatologen und die Krebsliga empfehlen zur Vorbeugung von Hautkrebs Sonnenschutzprodukte mit hohen und sehr hohen Lichtschutzfaktoren zu verwenden.
Zur raschen Klärung des Hauttyps www.hauttyp.ch
Der aktuelle UV-Index, d.h. die stärke der UV-Bestrahlung, für die Schweiz ist unter www.uv-index.ch zu finden.
Eine gute Übersicht zu allen Aspekten des Sonnenschutz findet sich unter http://www.swisscancer.ch/melanoma/dt/content/blau/praevention.php#UV_Index.

Resultate aus dem Kassensturz zur Wasserfestigkeit von Sonnenschutzmitteln unter http://www.sf.tv/sf1/kassensturz/sendung/beitrag.php?beitragid=1278

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