In Deutschland bleibt das Verbot für Drogerieketten bestehen, Arzneimittel zu vertreiben. Dies befand ein Düsseldorfer Gericht. Grund für das Urteil ist die deutsche dm-Drogeriekette. Sie bot einen Medikamentenhandel an, ähnlich wie dies in der Schweiz Migros mit der Apotheke Zur Rose lanciert hat.
Die Kunden des Drogeriemarktes konnten ihre Arzneimittelbestellungen und Rezepte in Versandtaschen abgeben. Diese wurden an die holländische Versandapotheke Europa Apotheek weitergeleitet, von dieser ausgeführt und die Ware zurück an die Drogeriekette geliefert. Dort konnten die Kunden ihre Arzneimittelpäckchen dann abholen.
Diese Praxis verstosse gegen zentrale Vorschriften des geltenden Arzneimittelrechts, begründete der Richter. Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln sei den Apotheken vorbehalten. Heikel schien dem Gericht, dass in dm-Lagern massenhaft Medikamente gelagert würden, die der apothekenrechtlichen Kontrolle entzogen seien. Missbrauchsgefahren seien bei einer solchen Lagerung ungleich grösser als bei der vereinzelten und kurzfristigen Zwischenlagerung bei der Post, wie sie beim direkten Verkehr zwischen Versandapotheke und Kunde bestehe.
Quelle: Montagsausgabe der DAZ vom 22.2.2006