Neue Wege für das Arzneimittelkompendium
Mitte vergangenen Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, Swissmedic dürfe die Pharmafirmen nicht mehr verpflichten, die Arzneimittelinformationen im Kompendium zu publizieren. Dies schränke unter anderem die Wirtschaftsfreiheit der Herstellerfirma ein. Nun ja, Gerichtsurteile werden bekanntlich auf einem anderen Planeten gefällt. Jedenfalls hat der Entscheid nicht zuletzt die Nutzer des Kompendiums auf den Plan gerufen. Denn woher soll verlässliche Information über alle verfügbaren Medikamente kommen, wenn sie in Zukunft aus allen möglichen Quellen zusammengeklaubt werden soll! Der Tessiner Arzt und Nationalrat hat kurz vor Weihnachten eine Interpellation eingereicht, in der er den Bundesrat fragte, ob er bereit sei, «die vollständige und aktuelle Publikation des Arzneimittelkompendiums an einem Ort auch kurzfristig sicherzustellen». Die Antwort des Bundesrates ist meterlang. Sie läuft letztlich darauf hinaus, dass man einem privatwirtschaftlichen, seit Jahrzehnten bestens funktionierenden Unternehmen den Stecker herauszieht, um – weil das Bedürfnis nach einer einzigen Quelle unbestritten ist – nun eine staatliche Lösung aus dem Hut zu zaubern, die bestimmt nicht effizienter ist. Swissmedic will «als Notmassnahme … mittelfristig … ein Verzeichnis sicherstellen» (man beachte die dynamische Kombination von mittelfristig und Notmassnahme). Bis man bei Swissmedic den Anschluss gefunden hat, dürfen die privaten Unternehmen noch den Wasserträger spielen: «Swissmedic hat die Zulassungsinhaberinnen zudem aufgefordert, ihrer Informationspflicht bis zur Inbetriebnahme der neuen Plattform wie bis anhin nachzukommen, d. h., die Arzneimittelinformation auch elektronisch publizieren zu lassen, dies jedoch auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes (zweite Etappe) wird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit Swissmedic die Arzneimittelinformation auf Kosten der Zulassungsinhaberinnen in Form eines elektronischen Verzeichnisses veröffentlichen kann.»
Wahrlich eine staatliche Meisterleistung.
Hier die Interpellation von Ignazio Cassis und die Antwort darauf:
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20114180
Hier ein Interview zum Thema mit Ulrich Schaefer, Leiter Documed:
http://www.documed.ch/wAssetsDocumed/bin/de/D-Inside-D-Dez-2011.pdf
Aktueller Beitrag zum Thema in der Ärztezeitung:
http://www.saez.ch/pdf_d/2012/2012-11/2012-11-062.PDF
19. März 2012
Autor: Mühlemann Heidi








Konkurrenz belebt den Markt! Konkurrenz einfach schlecht zu machen deutet von schlechtem Stil. Im Kampf zwischen OpenSource und Closed Source nennt man das FUD. Fear Uncertainty Doubt. Streuung von Unsicherheit und Halbwahrheiten. Kostengünstige, innovative Leistungen sprechen für sich. Dies hat selbst der Bundesrat eingesehen.
Ein nationales Arzneimittelverzeichnis ist sicher sinnvoll und sollte von der Swissmedic – die sowieso schon zuständig ist für die Zulassung von Patienten- und Fachinformationen – zur Verfügung gestellt werden als simple Datenbank. Private Firmen sollten auf die zugrunde liegende Datenbank zugreifen und diese verwenden dürfen, um sie ansprechend aufzubereiten und als Produkt im freien Markt Ärzten, Apotheken und Pharmafirmen anzubieten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat aber richtig entschieden, da es nicht angeht, dass Documed monopolistisch agieren kann und (Teil der Galenica-Gruppe) von Pharmafirmen sehr hohe Gebühren für das Einstellen und Abändern jeglicher Texte verlangt. Dieser Misstand wurde zurecht durch das Gericht behoben.