Informiert im Gesundheitswesen

Russisches Roulette mit Medikamenten aus dem Internet

Ein Revolver mit einer einzigen Patrone. Symbolfoto für russisches Roulette.

Wie in 3-min.info bereits berichtet, eröffnete die Medikamentenversandhändlerin Zur Rose am 8. August eine öffentliche Apotheke direkt beim Bahnhof Bern. Auf dem Werbeplakat steht folgendes: «Für tiefe Apothekenpreise ins Internet. Oder die Welle 7».

«Stop Piracy» dankt für den Rückenschuss! Mit dieser Kampagne gehen Wirtschaftsverbände und der Bund nämlich seit Jahren gegen den illegalen Internethandel vor und geben jedes Jahr viel Geld aus, um der Bevölkerung klar zu machen, dass man Medikamente nicht im Internet bestellen soll. Schon klar, es geht bei dieser Kampagne um die illegalen Onlineshops. Nur: Wie will der normale Konsument beurteilen, welcher Anbieter seriös ist und welcher eben nicht? Am besten, man lässt die Finger grundsätzlich davon. In der Schweiz ist das Apothekennetz wahrlich dicht genug, dass sich jeder jederzeit in einer öffentlichen Apotheke Rat holen kann.

Wie ernst es dem Bund mit seiner Stop-Piracy-Kampagne ist, zeigt die die Zahl der involvierten Bundesämter. Nicht weniger 14 davon sind beteiligt, darunter auch die Swissmedic. Dies zu Recht, denn bei Medikamenten geht es neben dem immensen wirtschaftlichen Schaden, den skrupellose Fälscher von Markenprodukten anrichten, auch um die Gesundheit der Bevölkerung. Bei den Produktekategorien, die betroffen sind, stehen denn auch die Medikamente an erster Stelle. «Wer Medikamente über dubiose Anbieter im Internet bezieht, spielt russisches Roulette», heisst es da, und im «Leitfaden Arzneimittel und Internet» von Swissmedic steht: «Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in der Schweiz grundsätzlich verboten.» Ausnahmebewilligungen sind zwar möglich, doch «muss für die Ausführung jeder einzelnen Arzneimittelbestellung ein ärztliches Rezept vorliegen. Dies gilt auch für Medikamente, welche ansonsten rezeptfrei erhältlich sind. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass vor der Bestellung eine fachliche Beratung stattfindet.»

Es ist kein Geheimnis, dass Zur Rose sich nicht zuletzt mit dem letzten Passus schwertut. Im September 2015 hielt das Bundesgericht fest, dass Zur Rose gegen das Heilmittelgesetz verstossen hatte, weil es bei Bestellungen von rezeptfreien Arzneimitteln das notwendige Rezept kurzerhand selbst ausstellte. Und ebenfalls letztes Jahr hielt das Bundesgericht fest, dass das Unternehmen gegen das Gesetz verstiess, weil es Ärzten Geld für an Zur Rose übermittelte Rezepte und für die Werbung von Neukunden überwiesen hatte. Ausserdem umgingen die beteiligten Ärzte in Kantonen mit SD-Verbot mit der Übermittlung von Rezepten an die Versandhändlerin die kantonale Gesetzgebung betreffend Verkauf von Arzneimitteln in der Arztpraxis. Auch dieses Geschäftsmodell ist nicht rechtens, wie das Bundesgericht 2014 urteilte.

Vor diesem Hintergrund wirkt das neueste Werbeplakat von Zur Rose erst recht befremdend. Wieso bewirbt ein Unternehmen die Eröffnung seines physischen Detailgeschäfts mit einem Plakat für den Internethandel? Das dürfte auch einige Bundesämter interessieren.

http://www.stop-piracy.ch/gefalscht-und-kopiert!/produktkategorien/

Werbeplakat von Zur Rose:

http://https://www.3-min.info/3min/wp-content/uploads/2016/08/IMG_8998.jpg

11. August 2016

Foto © Gina Sanders Fotolia.com

 

 

 

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