Informiert im Gesundheitswesen

Deutschlands K(r)ampf mit den Festpreisen

fotolia_38861363_xsDeutschland hat seine liebe Mühe mit der Festpreisbindung für Medikamente. Was Politiker fürs besonders schlau halten, fördert schon jetzt unsinnige Auswüchse. Nun kommt auch noch Ungemach vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser hat nämlich dem Medikamentenversandhandel DocMorris (Tochterfirma von Zur Rose) recht gegeben. Das Unternehmen hatte Klage eingereicht, weil Deutschland ihm verboten hatte, den Kunden Boni auf ärztliche Rezepte zu geben. Die Festpreisbindung gelte auch für den Versandhandel. Der Europäische Gerichtshof argumentiert in seinem Urteil nun aber so: Wenn es ausländischen Unternehmen schon verboten sei, in Deutschland eine Apotheke zu eröffnen, dann dürfe man ihnen nicht auch noch die Preise vorschreiben, denn dann wären sie gegenüber den deutschen Apotheken diskriminiert.

In der Praxis bedeutet dieses reichlich seltsame Urteil nun, dass sich deutsche Apotheker nach wie vor an die gesetzlich verankerte Festpreisbindung halten müssen, DocMorris jedoch beliebig Boni auszahlen darf. Bei DocMorris lässt man jetzt natürlich die Champagnerkorken knallen und kündigt bereits eine grossflächige Werbekampagne an. Das Nachsehen haben die deutschen Apotheker, denen die Richter aus Brüssel nun einen Schlag ins Gesicht versetzt haben.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-preisbindung-101~amp.html?xing_share=news

24. Oktober 2016

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